Waffenerwerb
Dies ist natürlich nur eine kleine Übersicht ohne Gewähr oder Haftung! Für genaue Auskünfte, sollte in den aktuell gültigen Vorschriften und Gesetzen nachgelesen werden! Eine Vorabauskunft beim Ordnungsamt/Waffenbehörde wäre auch sehr Sinnvoll!
Wie bekomme ich eine Kurzwaffe als Sportschütze?
Voraussetzung für die Erteilung einer grünen WBK:
· Persönliche Eignung
Für KK 5,6mm mindestens 18 Jahre, GK ab 25 Jahren, mit Ausnahmegenehmigung
ab 21 Jahre durch ärztliche Bescheinigung. Keine Suchtmittelabhängigkeit oder psychische Krankheit.
· Zuverlässigkeit
Wird durch die Behörde überprüft, z.B. polizeiliches Führungszeugnis.
· Sachkunde
Muss vorher vom Schützen in einem Waffensachkundekurs erworben werden.
· Bedürfnis
Der Bedürfnisnachweis muss vom Schützen erbracht werden, z.B. durch Training und Wettkampf. Antrag ist an den SVS zu richten. (20€ Gebühr pro Waffe)
Das Antragsformular findet man auf der Homepage des SVS.
Beantragt werden können nur Waffen für die es eine Disziplin im DSB gibt.
· Unterlagen
Für die WBK zu beantragen müsst Ihr im Verein sein und mindestens 18 Trainingseinheiten
in einem Jahr absolvieren, ein Schießbuch ist zu führen, dient als Nachweis für das AMT.
Es wird außerdem ein Nachweis zur Aufbewahrung der Waffe/Munition benötigt.
Antrag für den Waffenerwerb und Aufbewahrung gibt’s auf der Homepage des Landkreis WND.
Zusammenfassend für die Waffenbehörde
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz
von Waffen als Sportschütze nach § 14 Abs. 2 WaffG
- Kopie des Schießbuches, in einem Jahr Mitgliedschaft mindestens 18 Trainingseinheiten
- Kopie der Waffensachkundebescheinigung
- Nachweis über die Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Die Erteilung einer Waffenbesitzkarte kostet ca. 90€ pro Waffe.
Zur Beachtung:
Nach Erteilung einer WBK wird das Bedürfnis in unregelmäßigen Abständen immer wieder mal überprüft. Hier muss eine Bestätigung des Vereins vorliegen, dass eine Mitgliedschaft besteht und dass regelmäßig mit der Waffe trainiert, bzw. an Wettkämpfen teilgenommen wird.
Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Das Grundbedürfnis ist beschränkt auf 2 halbautomatische, mehrschüssige Kurzwaffen. Weitere Waffen können erworben werden, wenn diese zur Ausübung weiterer Disziplinen oder Wettkämpfe benötigt werden.